Untersagung einer Nebentätigkeit- Wettbewerbsverbot
Nebentätigkeit - Wettbewerbsverbot, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09Untersagung einer Nebentätigkeit- Wettbewerbsverbot Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.
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