Zum 19.01.2009 trat die 3. Führerscheinrichtlinie teilweise in Kraft. Die damit erfolgte Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) hat zum Ziel, den „Führerscheintourismus“ einzuschränken. Vergleicht man die Regelungen der 2. Führerscheinrichtlinie mir der 3. Führerscheinrichtlinie, ist festzustellen, dass sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. (...)
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