Rechtsanwältin Helzel

Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel.: 0911 93 68 50

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Videomessungen, die mit Verkehrskontrollsystem Typ VKS erfolgten, dürfen nicht verwertet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 entschieden, dass verdachtsunabhängige Videoaufnahmen von Fahrzeugführern mit Verkehrskontrollsystem Typ VKS ohne Rechtsgrundlage erfolgen und somit einem Beweiserhebungsverbot unterliegen.
Unter Berufung auf diese Entscheidung hat das AG Lünen (Az.16 OWi-225 Js) einen Beschluss erlassen, dass diese Aufnahmen somit auch nicht in OWi-Verfahren verwertet werden dürfen, da sie einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

Ohne Verwendung dieser „Beweisfotos“ kann den Betroffenen auch kein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dem eine Aufnahme mit dem o.g. Videosystem zugrunde liegt, sollten Sie sich auf jeden Fall zur Wehr setzen.