BGH bestätigt: Geschädigter darf bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen In einer aktuellen Entscheidung vom 20.10.2009 (Az.: VI ZR 53/09) hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass einem Unfallgeschädigten auch bei fiktiver Abrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu erstatten sind.
http://www.verkehrsrecht-nuernberg.eu/component/content/article/41-bgh-vi-zr-5309-markengebundene-stundenverrechnungssaetze-bei-fiktive-abrechnung-porsche-entscheidung-ii