Nach dem Vorlagebeschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.08.2010 (11 B 10.1030) an den EuGH werden vermehrt die Verfahren vor den bayerischen Verwaltungsgerichten gemäß § 94 VwGO ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes abzuwarten.
Eine Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu erwarten. Mit einer Entscheidung des EuGH wird nicht vor 2012 zu rechnen sein.


